So geht Elternmitwirkung in der Schule

Mitwirkung und Mitbestimmung in Schulen

Klassenpflegschaft

Am Anfang des Schuljahres werden alle Eltern einer Klasse zu einer „Klassenpflegschaftssitzung“ eingeladen. An diesem Elternabend wählen die Eltern aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n plus Vertretung.

Diese beiden Personen vertreten die Eltern der Klasse und geben die Meinung der Klasse wieder.
Auch sind diese Personen dafür verantwortlich, dass Informationen an die Eltern weitergegeben werden.

Schulpflegschaft

Alle gewählten Eltern aus allen Klassen treffen sich dann in einer „Schulpflegschaftsssitzung“ (meist 14 Tage später). Auch aus diesen Eltern wird eine/r Vorsitzende/r gewählt plus eine Anzahl an Vertretungen.

Die Anzahl der Vertreter/innen kann je nach Schulform bis zu fünf vertretungsberechtigte Personen umfassen.

Ebenfalls werden aus diesen Eltern die Eltern gewählt, die in die „Schulkonferenz“ gehen und dort für alle Eltern der Schule sprechen können. Die/Der gewählte Vorsitzende der Schulpflegschaft ist immer Mitglied der Schulkonferenz.

Die Anzahl der Eltern, die für die Schulkonferenz notwendig sind, ergibt sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an einer Schule. Dies können drei oder sechs Eltern sein. Im besten Fall wählt man auch ausreichend Vertreter/innen, damit immer alle Plätze der Eltern in diesem wichtigen Gremium besetzt sind.

Die Schulpflegschaftssitzung wird durch den/die Vorsitzende geleitet. Da es zu Beginn des Schuljahres noch keinen Vorsitz gibt, leitet die Schulleitung die Sitzung zu Beginn und sobald der Vorsitz gewählt worden ist, wird die gewählte Person die weitere Leitung der Sitzung übernehmen.

Weitere Sitzungen der Schulpflegschaft im Schuljahr werden durch die/den Vorsitzenden einberufen. Hier wird auch die Tagesordnung aufgestellt.

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz sind neben Eltern auch Lehrer/innen und der Schulleitung bei weiterführenden Schulen auch Schülerinnen und Schüler anwesend.

In der Schulkonferenz werden für die Schule wichtige Beschlüsse gefasst. Alle gewählten Personen dürfen hier abstimmen. Hier geht es um Themen wie neue Schulbücher für ein Fach, bewegliche Ferientage, aber auch Änderungen im Fächer-Angebot von Schulen oder Projekte wie „Auszeiträume“ oder Änderung der angebotenen Fächer z.B. in der Oberstufe einer Schule.

Auch bestimmt die Schulkonferenz bei einer Neubesetzung der Stelle, welche/r Bewerber als neue Schulleitung eingesetzt wird.

Eltern können in einer Schulpflegschaftssitzung beschließen, dass sie möchten, dass die Schulkonferenz über ein wichtiges Thema der Eltern abstimmen soll.

Dieses Thema wird dann auf die Tagesordnung der Schulkonferenz gesetzt und in dem Gremium wird dann über den Elternantrag abgestimmt.

Teilkonferenz

Aus den Eltern, die in der Schulkonferenz sitzen, wird eine Person für die Vertretung in der Teilkonferenz bestimmt.

Die Teilkonferenz ist ein Gremium, welches bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers einberufen. Dieses Fehlverhalten können z.B. Vandalismus oder Gewalttätigkeit sein.

Dieses Gremium ist zu vergleichen mit einer kleinen „Gerichtsverhandlung“. Der Sachverhalt wird aus verschiedenen Sichten vorgetragen und es sind Nachfragen möglich, damit sich alle anwesenden Personen ein Bild von dem betreffenden Vorfall machen können.

Neben der Schulleitung sind hier die Klassenleitung, die Sozialarbeit, eine Lehrperson und eine/r Schüler/in anwesend und das gewählte Elternteil aus der Schulkonferenz.

Stimmberechtigt sind die Eltern und Schüler nicht. Sie nehmen beratend teil und haben Rederecht.

Es ist auf Antrag möglich, dass die/der Elternvertreter/in und die/der Schüler/in von der Teilkonferenz ausgeschlossen werden.

Nachdem der Sachverhalt ausgiebig besprochen worden ist und alle Fragen geklärt sind, verlassen die Eltern mit ihrem Kind den Raum und das Gremium bespricht mögliche schulrechtliche und pädagogische Konsequenzen.

Hier können die Strafen von Suspendierung bis hin zu Verweis von der Schule führen.

Außerdem wird geschaut, welche pädagogischen Sanktionen in diesem persönlichen Fall angemessen sind. Zum Beispiel wäre es bei Vandalismus angemessen, dass der Schaden durch die/den Schüler/in wieder instand gesetzt wird.

Der Beschluß des Gremiums wird der Familie im Anschluß mitgeteilt und später als Bescheid schriftlich bestätigt

Dringlichkeitsausschuß

Im Dringlichkeitsausschuss sitzt je eine Vertretung der Eltern, der Lehrerschaft und der Schülerinnen und Schüler. Hier werden Beschlüsse gefasst, bei denen es auf Grund terminlichen Engpasses nicht möglich ist auf die nächste Schulkonferenz zu warten.

Das Gremium trifft sich, oft ohne Frist, und ist dann auch beschlussfähig.

Das Ergebnis dieses Beschlusses wird in der nächsten Schulkonferenz allen Mitgliedern mitgeteilt.

Schulscharfe Einstellungsgespräche

Freie Stellen an Schulen werden durch ein Bewerberportal ausgeschrieben.

Bei den Vorstellungsgesprächen kann es möglich sein, daß auch die Eltern ein Mitspracherecht bekommen. Ob die Eltern hier einen Platz bekommen, wird oft in der Schulkonferenz beschlossen.

Es ist auch möglich, dass dieser Platz vom Lehrpersonal oder von Schülerinnen und Schülern (über 16 Jahren) besetzt wird. Hier sind die Regelungen an den Schulen sehr unterschiedlich.

Fachkonferenzen

An weiterführenden Schulen gibt es zu jedem Schulfach sogenannte „Fachkonferenzen“.

Diese Fachkonferenzen tagen einmal pro Schuljahr und befassen sich lediglich mit den Fachinhalten.

Hier haben Eltern kein Mitspracherecht, sondern sind lediglich als Gast anwesend.

Arbeitsgruppen

An den verschiedenen Schulen gibt es ganz unterschiedliche Arbeitsgruppen. Dies ist an jeder Schule anders. Als Beispiele für Themen von Arbeitsgruppen können sein: Fairtrade, Mensa, Elterncafe.

Förderverein

Auch gibt es an manchen Schulen einen Förderverein. Hier ist die Mitarbeit wie in jedem anderen Verein möglich

Publikation des Landes NRW

So geht Mitwirkung bei der Stadtschulpflegschaft Hamm

Mitarbeit bei der Stadtschulpflegschaft Hamm

Jede/r, die/der ein Kind an einer Schule hat, kann für die Stadtschulpflegschaft Hamm von der jeweiligen Schulpflegschaft delegiert werden. Diese Personen können tatsächlich aus allen an der Schule vorhandenen Eltern bestimmt werden. Damit möchten wir eine Überbelastung der gewählten Elternvertreter/innen vermeiden und es ist unser Ziel, dass sich Eltern melden, die sich melden weil sieLust und Zeit haben mitzuarbeiten und nicht weil es eine „Pflicht“ ist. Es ist nicht erforderlich, dass diese Eltern vorher in ein anderes Amt gewählt werden mussten. Auch können die Kinder schon volljährig sein.

Die Stadtschulpflegschaft ist kostenfrei. Es werden keine Beiträge eingesammelt. Wir sind kein Verein, sondern lediglich ein Zusammenschluss von Eltern.

Die Anzahl der Delegierten, die eine Schule benennen darf, richtet sich nach der Anzal der Schülerinnen und Schüler der aktuellen Meldeliste des Amtes für schulische Bildung.

Hat eine Schule mehr als 500 Schülerinnen und Schüler, dürfen 2 Delegierte benannt werden.

Es ist auch möglich Vertreter/innen zu benennen.

Alle Delegierte wählen aus einen Vorsitz der Stadtschulpflegschaft Hamm. Die Wahldauer wird vor Beginn der Wahl festgelegt.

Weiterhin werden zwei Vertretungen gewählt und bis zu fünf Besitzer/innen.

Es ist wünschenswert, dass im Vorstand der Stadtschulpflegschaft Hamm alle Schulformen und alle Stadtteile gleichermaßen vertreten sind.

Die/Der Vorsitzende hat einen beratenden Platz im Ausschuss für Schule und Ausbildung der Stadt Hamm und kann dort die Meinung der Eltern vertreten.

Die Stadtschulpflegschaft ist Mitglied der Landeselternkonferenz NRW. Dies ist der Zusammenschluss aller Kreis- und Stadtschulpflegschaften in NRW. Auch hier ist eine Mitarbeit möglich. Die Stadtschulpflegschaft Hamm benennt selbst hier zwei Delegierte. Diese sind wahlberechtigt und wählen dort den Vorstand.

Arbeitskreise

Die Stadtschulpflegschaft Hamm bietet derzeit fünf verschiedene Arbeitskreise an.

Mehr zu den Arbeitskreisen findet man unter diesem Link

FAQ

1. Darf ich als Vorsitz der Klassenpflegschaft eine Adressenliste der Kinder aus der Klasse bekommen ?
Nein. Dies ist aus Datenschutzgründen nicht möglich, jedoch ist eine Namensliste möglich, wenn in der Klassenpflegschaftssitzung festgelegt worden ist, dass z.B. Gelder für eine Klassenklasse eingesammelt werden sollen

 

2. Wie funktionieren Klassenchats der Eltern ?
Elternchats wie Whatsapp sind generell privat. Oft werden sie von einem Elternteil angelegt und sind für eine schnelle Kommunikation hilfreich. Es dürfen jedoch nie persönliche Daten in diese Gruppen bekanntgegeben werden. Auch hat die Schule keinen Einfluss auf den Inhalt in diesen Gruppen. Dies liegt bei der Gruppen-Admin. Man hat formal auch kein „Recht“ auf Mitgliedschaft in der Gruppe und kann aber auch nicht darauf bestehen, dass jemand aus der Gruppe geworfen wird. Dies liegt ausschließlich bei dem Admin, welche die Gruppe angelegt hat.

3. Darf ich einen Unterricht besuchen ?
Jein. Man kann bei der Schulleitung anfragen, ob ein Besuch im Unterricht möglich ist. Dies muss auch mit der/dem Lehrer/in abgestimmt werden.

4. Wenn mich Eltern anrufen und um Hilfe bitte und ich dann in der Schule anrufe, bekomme ich keine Antwort. Warum ?
Aufgrund des Datenschutzes dürfen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Man kann ein „allgemeines“ Gespräch führen, jedoch niemals eine/n Schüler/in betreffenden.
Bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Eltern und Lehrpersonen können die Eltern ihre/n gewählten Elternvertreter/in zum Gespräch mitbringen.
Dies ist oft ein guter Schritt, da das Gespräch dann oft sachlicher verläuft. Die/der gewählte Elternvertreter/in ist eine neutrale Bezugsperson.

5. Was passiert, wenn die/der gewählte Vorsitzende im laufe des Schuljahres (wegen Schul- oder Klassenwechsel des Kindes) nicht mehr zur Verfügung steht ?
Dann übernimmt die Stellvertretung die Funktion. Eine Neuwahl ist ggfs. in einer weiteren Sitzung der Klassenpflegschaft im laufenden Schuljahr möglich.

6. Wann finden die Sitzungen statt ?
Die Zeiträume, in denen alle Sitzungen stattfinden müssen, werden vom Land NRW festgelegt.

7. Wieviele Sitzungen gibt es im Jahr ?
Normalerweise trifft sich die Klassenpflegschaft einmal pro Halbjahr,
die Schulpflegschaft trifft sich auch einmal pro Halbjahr und die Schulkonferenz hat oft meherer Termine und kann auch zweimal pro Halbjahr stattfinden.

8. Wieviel Zeit braucht man für solche „Elternämter“ ?
Das Amt in der Klassenpflegschaft ist nicht zeitintensiv. Im Normalfall reden wir (inklusive aller Sitzungen) von circa 10 Stunden in einem Schuljahr.
Als Vorsitzende/r der Schulpflegschaft sollte man mehr Zeit einplanen. Es ist auch wichtig, dass man regelmäßig Kontakt zu der Schulleitung hält und sich viel austauscht. Oft hilft ein kurzer Telefonanruf um eine Frage zu klären. Zeitlich sollte man 20-50 Stunden pro Schuljahr einplanen. Da man als Vorsitzende/r der Schulpflegschaft viel mitgestalten kann, hängt der Aufwand immer mit der „persönlichen Note“ zusammen.
Als Mitglied der Schulkonferenz nimmt man an diesen Sitzungen teil. Jede Sitzung dauert ca. 1 ½ – 2 ½ Stunden mit eventueller Vorbesprechung vorab.
Der Vorsitz der Stadtschulpflegschaft ist recht zeitintensiv. Hier eine Zeitangabe zu schätzen ist sehr schwer, da grade zu Beginn der Aufbau der Strukturen und das Bekanntmachen des Elternzusammenschlusses wichtig ist. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate benötigt man jede Woche mehrere Stunden für Kommunikation, planen und durchführen von Veranstaltungen, Kontaktpflege mit den Delegierten, Pressearbeit (incl. Social media und Homepage).

9. Können Sitzungen in der Schule auch online stattfinden ?
Ja, sofern keine geheime Wahl nötig ist.
Abstimmungen in der Schulkonferenz werden per Handzeichen vorgenommen und sind, über ein entsprechendes Tool, auch online möglich.

10. Darf ich von Sitzungen ausgeschlossen werden, wenn ich „3G“ nicht beachte ?
Ja. Dies ist in der Coronabetreuungsverordnung so festgelegt.